Infektionsschutzgesetz
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, sind unter Umständen rechtliche Vorgaben zu beachten. Diese sind im Infektionsschutzgesetz niedergelegt.
Wir bitten Sie, das Merkblatt herunterzuladen und sorgfältig zu lesen.
Wer sich noch genauer über das Infektionsschutzgesetz informieren will, kann es über diesen Link einsehen: Infektionsschutzgesetz.
Verhalten bei Unwetter
Was ist zu tun, wenn eine Extremwetterlage angekündigt ist?
Hier gilt Folgendes:
Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist.
Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken.
In diesem Fall ist die Schule von den Eltern umgehend zu informieren.
Grundsätzliche Regelung bei extremen Witterungsverhältnissen
Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren.
Ruhen des Präsenzunterrichts
Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erhalten die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) unmittelbar Meldungen, ob extreme Witterungsverhältnisse (Unwetter) vorliegen. Zu den Unwetterereignissen zählen:
- (extrem) heftiger Starkregen,
- schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
- schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
- (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
- Glatteis.
In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung über ein landesweites Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben.
VERA 8
VERA 8 – 2025
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Vergleichsarbeiten 2025 (VERA-8), an denen auch die Selma-Lagerlöf-Sekundarschule mit ihrem 8. Jahrgang teilnimmt.
Zunächst erhalten Sie hier eine aktuelle Elterninformation als Download. Außerdem bieten wir Ihnen hier eine Präsentation, die anlässlich von Klassenpflegschaftssitzungen zu VERA-8 erstellt wurde, mit den wichtigsten Fakten aus Sicht unserer Schule ebenfalls als Download an.